Sie verfügen über einen Pflegegrad ? Dann haben Sie einen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro, welchen Ihre Krankenkasse in voller Höhe übernimmt. Dies entspricht bei uns ca. 3,5 Betreuungsstunden.

Zusätzlich können Sie bei Pflegerad 2 bis 5 noch folgende Leistungen über uns in Anspruch nehmen:

  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege jährlicher Betrag von 3539 Euro.

    Der Ihnen zustehende Jahresbetrag kann bei Bedarf auf einzelne Monate aufgeteilt werden.

  • 40% Ihrer Pflegesachleistung
    Beispiel: bei Pflegegrad 2 einen Betrag von 318,40 Euro, welches bei uns ein zusätzliches Stundenkontingent in Höhe von 8,35 Std. pro Monat ergibt.

Unser Unternehmen hat die Anerkennung nach §45 SGB XI, welche uns berechtigt die o.g. Leistungen mit den Krankenkassen abzurechnen.