Sie verfügen über einen Pflegegrad ? Dann haben Sie einen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro, welchen Ihre Krankenkasse in voller Höhe übernimmt. Dies entspricht bei uns 3,5 Betreuungsstunden.

Zusätzlich können Sie bei Pflegerad 2 bis 5 noch folgende Leistungen über uns in Anspruch nehmen:

  • 40% Ihrer Pflegesachleistung
    Beispiel: bei Pflegegrad 4 einen Betrag von 677,20 Euro, welches ein zusätzliches Stundenkontingent in Höhe von 18,75 bei uns pro Monat ergibt.

  • Verhinderungspflege jährlicher Betrag von 1.612 Euro

  • Kurzzeitpflege jährlicher Betrag von 806 Euro

Unser Unternehmen hat die Anerkennung nach §45 SGB XI, welche uns berechtigt die o.g. Leistungen mit den Krankenkassen abzurechnen.